HU/AU

Alles Wissenswerte zum „TÜV“.

Alles aus einer Hand:

In unseren zertifizierten Werkstätten können Sie nicht nur Ihre Inspektion, sondern direkt auch Ihre HU und AU buchen. Diese werden durch qualifizierte Prüfer von DEKRA, TÜV, und VÜK durchgeführt, die regelmäßig in unserem Hause sind.

 

Die Vorteile: 

Wenn Sie Ihren Wagen zum Termin bringen, schauen sich unsere Serviceleiter:innen den Wagen gemeinsam mit Ihnen in der Direktannahme an. Eventuell erkannte Mängel können wir dann noch vor der Hauptuntersuchung beseitigen.
So ersparen Sie sich zusätzliche Termine und Wartezeiten.

TÜV-Plakette:

Was Sie über die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) wissen müssen.

Neuwagen müssen nach drei Jahren erstmalig zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach findet die Prüfung alle zwei Jahre statt.

Gewusst?
So wie Küchentücher meist nur  „Zewa” genannt werden, ist mit der umgangssprachlichen Bezeichnung  „TÜV” einfach die HU gemeint, weil der Technische Überwachungsverein TÜV früher das Monopol für diese Untersuchung besaß. Inzwischen kann die HU auch durch andere amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen und technische Prüfstellen wie zum Beispiel DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt werden.

 

Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?

Eine HU stellt sicher, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der/die Fahrzeughalter:in, der/die auch die Kosten für die HU trägt. Die Prüfung wird an einer Prüfstelle, einem Prüfstützpunkt oder beim Fuhrpark einer Firma durchgeführt und durch einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Dieser Bericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kraftfahrzeugs vorgelegt werden.

Alles in Ordnung:

Wenn keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden, erhält der Fahrzeugschein den Prüferstempel sowie ein Namenszeichen. Die Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht und zeigt gleichzeitig das Jahr und den Monat (durch die oberste Zahl auf der Plakette erkennbar) der nächsten fälligen HU an.

Mängel entdeckt:

Stellt ein:e Prüfer:in erhebliche oder sogar gefährliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats im Rahmen einer Nachprüfung erneut vorgeführt werden. Achtung: Trotz des Zeitrahmens müssen die Mängel umgehend beseitigt werden. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine neue HU durchgeführt werden.

Achtung, verkehrsuntauglich:

Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, wird die Prüfplakette entfernt und für den Halter ein Verbot ausgesprochen, mit diesem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen.

 

Was ist die Abgasuntersuchung (AU)?

Die AU ist seit 2010 Teil der HU und kann auch schon vor der HU von Werkstätten durchgeführt werden, die dafür anerkannt sein müssen. Allerdings darf die AU zum Zeitpunkt der HU maximal einen Monat zurückliegen (monatsgenau). 

Bei einer AU wird mit einer Sonde im Auspuffendrohr überprüft, welche Abgase des Fahrzeug in welchen Mengen bei unterschiedlichen Drehzahlen und Motortemperaturen produziert.

 

Wann müssen welche Fahrzeuge zur HU?

Bei Fahrzeugen, die das ganze Jahr angemeldet sind, beginnen die Fristen für die jeweils folgenden Haupt -und Abgasuntersuchungen mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung bzw. mit der Erstzulassung. Anders sieht es bei Autos mit Saisonkennzeichen aus: Fällt die Untersuchung in den „Ruhezeitraum”, muss diese im ersten Monat des nächsten Nutzungszeitraums nachgeholt werden. Wenn die HU beispielsweise bereits im Dezember abläuft, das Auto aber erst ab März wieder gefahren werden darf, muss es auch erst im März überprüft werden. 

Übrigens: Versäumt der/die Fahrzeughalter:in die HU um mehr als zwei Monate, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert – und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent.

Kommt es zu einem Unfall und der Termin für die Hauptuntersuchung ist bereits abgelaufen, werden die Ansprüche eines Unfallgegners bzw. einer Unfallgegnerin durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Ist der Grund des Unfalls jedoch ein Mangel, der bei einer HU zu beanstanden wäre, kann die Versicherung ­einen Teil der Schadensumme zurückverlangen.  

Krafträder und Pkw

Krafträder und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e

Pkw

Erste Untersuchung

nach 24 Monaten

nach 36 Monaten

Folgende Untersuchungen

alle 24 Monate

alle 24 Monate

Wohnmobile

bis 3.500 kg zGG

über 3.500 bis 7.500 kg zGG

über 3.500 bis 7.500 kg zGG

Erste Untersuchung

nach 36 Monaten

nach 24 Monaten

nach 12 Monaten

Folgende Untersuchungen

alle 24 Monate

alle 24 Monate

alle 12 Monate

Anhänger

ungebremst

bis 750 kg zGG

über 750 bis 3.500 kg zGG

über 3.500 bis 10.000 kg zGG

Erste Untersuchung

nach 36 Monaten

nach 36 Monaten

nach 24 Monaten

nach 12 Monaten

Folgende Untersuchungen

alle 24 Monate

alle 24 Monate

alle 24 Monate

alle 12 Monate

Lkw / Nutzfahreuge

bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit

bis 3.500 kg zGG

über 3.500 bis 7.500 kg zGG

Erste Untersuchung

nach 36 Monaten

nach 36 Monaten

nach 12 Monaten

Folgende Untersuchungen

alle 24 Monate

alle 24 Monate

alle 12 Monate