Eine Rettungsgasse ist bereits bei stockendem Verkehr vorgeschrieben!
Laut Straßenverkehrsordnung (Absatz 2, § 11) muss bereits bei stockendem Verkehr auf Autobahnen und “Außerortsstraßen” permanent eine Rettungsgasse freigehalten werden – nur daran hält sich so gut wie keiner. Und zudem gibt es leider noch immer zu viele Autofahrer, die nicht in der Lage sind, eine Rettungsgasse zu bilden, wenn es darauf ankommt.
Auch Ihr Leben kann irgendwann von der schnellen und richtigen Reaktion derjenigen Autofahrer abhängen, die zwischen Ihnen und dem Rettungswagen unterwegs sind. Wir möchten zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen und Ihr Rettungsgassen-Wissen auffrischen.
7 fatale Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten
- Sie bemerken das Rettungsfahrzeug nicht und fahren einfach auf Ihrer Spur weiter (z. Bsp. wegen lauter Musik)
- Sie stellen Ihr Fahrzeug beim Versuch, an die Seite zu fahren quer zur Fahrbahn und stellen damit ein Hindernis dar
- Sie fahren hinter dem Rettungswagen in die Gasse, um schneller aus dem Stau herauszukommen
- Sie sind bereits so dicht auf den Vordermann aufgefahren, dass Sie nicht mehr an die Seite fahren können
- Sie weichen auf mehrspurigen Autobahnen zur falschen Seite aus und blockieren damit die Rettungsgasse
- Sie scheren direkt nach dem Rettungsfahrzeug wieder aus, obwohl weitere Einsatzfahrzeuge folgen (könnten)
- Sie nutzen im Stau den Standstreifen, um rechts zu überholen und können damit andere beim Bilden der Rettungsgasse behindern
OK, diese Fehler vermeiden Sie in Zukunft – aber wie bildet man denn nun eine korrekte Rettungsgasse auf mehrspurigen Straßen?
Rettungsgasse auf zweispurigen Straßen
Logisch, werden Sie denken, bei zwei Fahrstreifen bildet man die Rettungsgasse in der Mitte. Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand. Dabei sollte man das Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrrichtung halten, um kein Hindernis für das Rettungsfahrzeug darzustellen.
Etwas kniffeliger: Rettungsgasse auf dreispurigen Autobahnen
Bei dreispurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts danebenliegenden Fahrspur zu bilden. Hier kann es schonmal zu Missverständnissen kommen, mag doch ein mancher denken, die Rettungsgasse müsste doch auf dem Standstreifen gebildet werden – falsch, denn der ist nicht immer durchgängig ausgebaut bzw. befahrbar, daher muss sich die Rettungsgasse stets auf den Fahrspuren befinden.
Die goldene Mitte: Rettungsgasse auf vierspurigen Autobahnen
Hat die Autobahn vier Spuren, muss die Rettungsgasse wieder in der Mitte gebildet werden. Auch hier gilt: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.
Alles klar? Dann hier die abschließende Testfrage, ob Sie das Prinzip verstanden haben:
Wie bildet man eine Rettungsgasse auf fünfspurigen Autobahnen?
Genau, theoretisch sollten sich die Fahrer auf der mittleren Spur nach rechts orientieren und die Rettungsgasse zwischen der zweiten und dritten Spur von links bilden. Aber aufgepasst: Mit Sicherheit sind sich viele nicht sicher, wo die Gasse in diesem Fall zu bilden ist – beobachten Sie, wie sich Ihre Hinter- und Vorderleute verhalten und bleiben Sie flexibel!
Info am Rande: Auch in Österreich gibt es Vorschriften zur Bildung von Rettungsgassen – die weichen teilweise von den deutschen Vorschriften ab. Zum Beispiel wird auf vierspurigen Autobahnen die Rettungsgasse nicht in der Mitte, sondern zwischen der ganz linken und der daneben gebildet. Also aufgepasst, wenn Sie bei unseren Nachbarn unterwegs sind!
In eigener Sache: Wir hatten hier ein Schulungsvideo eingebunden, das zu Missverständnissen führte und das war kein Wunder, denn es war ein Schulungsvideo für Österreich!