Elektroauto Förderung 2026
So funktioniert der staatliche Zuschuss für Privatkunden.
Mit der neuen staatlichen Förderung unterstützt die Bundesregierung den Kauf und das Leasing von Elektrofahrzeugen. Je nach Einkommen, Familiensituation und Fahrzeugtyp sind Zuschüsse von mehreren tausend Euro möglich. Hier findest Du die wichtigsten Infos auf einen Blick.
Was wird gefördert?
Welche Fahrzeuge sind förderfähig
Für die staatliche E-Auto-Förderung gelten klare Kriterien. Gefördert werden ausschließlich Neuwagen, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Gebrauchtwagen sind nicht förderfähig.
Gefördert werden Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 mit folgenden Antriebsarten:
1. Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
Das sind reine Elektroautos, die ausschließlich mit Batterie betrieben werden und keine Verbrennungskomponente besitzen.
2. Elektrofahrzeuge mit Range Extender
Diese Fahrzeuge fahren elektrisch und haben zusätzlich einen kleinen Verbrennungsmotor, der ausschließlich als Generator dient, um die Batterie zu laden. Die elektrische Reichweite muss hauptsächlich genutzt werden.
3. Plug-in-Hybride (PHEV)
Plug-in-Hybride sind Fahrzeuge mit Elektro- und Verbrennungsmotor, die extern über eine Steckdose geladen werden können. Für die Förderung gelten zusätzliche Anforderungen:
der CO₂-Ausstoß darf maximal 60 g CO₂/km betragen oder
die elektrische Reichweite muss mindestens 80 km betragen.
Wichtig ist, dass die Förderung nur für Fahrzeuge gilt, die erstmalig in Deutschland zugelassen werden (also Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026).
Wie hoch ist die Förderung?
So viel Förderung ist möglich
Die staatliche E-Auto-Förderung beträgt je nach Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiensituation zwischen 1.500 Euro und maximal 6.000 Euro. Reine Elektrofahrzeuge werden stärker gefördert als Plug-in-Hybride. Haushalte mit niedrigerem Einkommen und Familien mit Kindern können höhere Förderbeträge erhalten.
Wer hat Anspruch?
Für wen gilt die Förderung
Anspruch auf die staatliche E-Auto-Förderung haben ausschließlich Privatkunden. Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs mit rein batterieelektrischem Antrieb, Plug-in-Hybrid-Antrieb oder batterieelektrischem Antrieb mit Range Extender.
Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro pro Jahr. Für Kinder unter 18 Jahren erhöht sich diese Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro, maximal für zwei Kinder. Maßgeblich ist der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die nicht älter als drei Kalenderjahre sein dürfen.
Die Förderung gilt gleichermaßen für Kauf und Leasing. In beiden Fällen ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten einzuhalten.
Welche Bedingungen gelten?
Das solltest Du wissen
Die staatliche E-Auto-Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Gebrauchtfahrzeuge sind nicht förderfähig.
Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate ab Erstzulassung gehalten werden. Diese Mindesthaltedauer gilt sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines Fahrzeugs. Wird das Fahrzeug vor Ablauf dieser Frist veräußert oder der Leasingvertrag vorzeitig beendet, entfällt der Anspruch auf die Förderung.
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatkunden und gilt nur für Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, Plug-in-Hybrid-Antrieb oder batterieelektrischem Antrieb mit Range Extender. Plug-in-Hybride müssen zusätzlich bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.
Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden und muss spätestens innerhalb eines Jahres erfolgen.
Ab wann und wie beantragen?
Zeitplan und Ablauf
Die staatliche E-Auto-Förderung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Die finale Förderrichtlinie wird voraussichtlich Ende Februar 2026 veröffentlicht. Der Beginn der Antragstellung wird aktuell ab Mai 2026 erwartet.
Der Förderantrag wird erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt. Maßgeblich für die Förderfähigkeit ist das Datum der Erstzulassung, nicht der Zeitpunkt des Kauf- oder Leasingvertrags. Die Antragstellung ist auch rückwirkend möglich, muss jedoch spätestens innerhalb eines Jahres nach der Zulassung erfolgen.
Für die Antragstellung werden unter anderem der Kauf- oder Leasingvertrag, der Fahrzeugschein sowie die zwei aktuellsten Steuerbescheide benötigt. Die Beantragung erfolgt in einem einstufigen Online-Verfahren.
Unsicher bei Plug-in-Hybriden
Hinweis zu PHEV
Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge gelten im Rahmen der staatlichen Förderung zusätzliche Anforderungen. Förderfähig sind Plug-in-Hybride nur dann, wenn sie entweder einen CO₂-Ausstoß von maximal 60 Gramm pro Kilometer aufweisen oder eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern erreichen.
Zum aktuellen Zeitpunkt steht noch nicht abschließend fest, welcher Reichweitenwert für die Förderbemessung maßgeblich sein wird. Die Bundesregierung hat bislang nicht entschieden, ob der EAER-Wert oder der EAER-City-Wert zugrunde gelegt wird. Diese Festlegung erfolgt im Rahmen der finalen Förderrichtlinie.
Zudem wird die Förderung von Plug-in-Hybriden zum 30. Juni 2027 überprüft. Dabei ist vorgesehen, die Förderung gegebenenfalls an realitätsnähere CO₂-Werte im Fahrbetrieb anzupassen.
E-Auto Förderung prüfen lassen
Gerne prüfen wir gemeinsam, welches Fahrzeug für Dich förderfähig ist und wie hoch Deine individuelle Förderung ausfällt.
Wir begleiten Dich von der Auswahl bis zur Antragstellung.
Jetzt Förderung berechnen lassen
oder Persönliche Beratung vereinbaren
Daniel Schindler
Neuwagen
MarkenverantwortlicherVOLVO
Robert Koster
Neuwagen
MarkenverantwortlicherOPEL
Volker Noack
Neuwagen
MarkenverantwortlicherPEUGEOT