Sonderausgaben, wie Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner; Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre höchstens 4.000€; Aufwendungen für eigene Berufsausbildung bis zu 6.000€ im Kalenderjahr; etc.
Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen, wie Krankheitskosten; Steuerermäßigung nach §35a EStG; etc.