Allgemeines
Die Berücksichtigung der Hygienevorschriften, der geltenden Abstandsregeln und der weiteren Regeln werden durch uns als Veranstalter während der gesamten Veranstaltungsdauer beachtet.
Wesentliche rechtliche Grundlagen sind:
- Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)
- Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards” zur CoronaSchVO
- Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2 (BMAS)
Als Veranstalter informieren wir vorab die Teilnehmer und die anderen Beteiligten über alle getroffenen/relevanten Schutzmaßnahmen, die von allen Beteiligten während des Auf- und Abbaus sowie der Veranstaltung eingehalten werden müssen.
Wir weisen auf die gemäß Hygienekonzept geltenden Verhaltensrichtlinien an allen neuralgischen Punkten des Veranstaltungsortes mittels Hinweisschilder (Ein- und Ausgänge, Sanitäranlagen, Veranstaltungsbereich).
Hygienemaßnahmen
- Sämtliche Handkontaktflächen werden vor Beginn der Veranstaltung gereinigt (insbesondere Türklinken, Handläufe, Tasten im Fahrstuhl, Tischoberflächen, etc.). Handkontaktflächen mit intensivem Handkontakt werden im Laufe eines Tages mehrfach gesäubert.
- Alle Beschäftigten reinigen sich vor Dienstbeginn die Hände. Alle Teilnehmer der Veranstaltung reinigen bzw. ggf. desinfizieren sich im Rahmen der Akkreditierung die Hände.
- An sämtlichen Ein- und Ausgängen und neuralgischen Stellen des Veranstaltungsortes sind während der gesamten Veranstaltungsdauer Spender mit Desinfektionsmittel gut sichtbar installiert.
- Alle Mitwirkenden und involvierten Beschäftigten einer Veranstaltung werden vorab über die Notwendigkeit des persönlichen Mitführens und etwaigen Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung informiert. Dieser ist innerhalb des Veranstaltungsortes jederzeit mit sich zu führen und bei drohender Unterschreitung der Mindestabstände zu tragen. Personen mit Gästekontakt haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Personen, die gegen die Regeln verstoßen, können ausgeschlossen werden.
- Für die Entsorgung der Mund-Nasen-Bedeckungen stellen wir geeignete Entsorgungsbehälter zur Verfügung
Veranstaltungsort / Flächennutzung
Der Veranstaltungsort wird, sofern es möglich ist, in Flächen/Zonen/Räume unterteilt, um eine kontrollierte Verteilung der Teilnehmer zu erreichen. Flächenüberlastungen, Staus oder eine hohe Personendichte sollen vermieden werden. Hierzu führen wir eine Kapazitätsplanung im Vorfeld durch (ggf. Vorabanmeldung für einzelne Vorträge).
- Für Veranstaltungs- sowie Sozial-Bereiche, in denen Teilnehmer sich länger stationär aufhalten (wie bspw. Veranstaltungsbereiche, Cateringbereiche, Akkreditierung, Garderobenflächen, Sanitäranlagen), treffen wir geeignete Maßnahmen, um die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen anwesenden Personen und die weitestgehende Einhaltung der maximal für die jeweilige Fläche zugelassenen Personenanzahl sicherzustellen.
- Für Veranstaltungsbereiche werden entsprechend dimensionierte Sitzabstände (1,5 m) und Durchgangsbreiten (Empfehlung Hauptgänge 2,4 m) eingeplant. Hier halten wir uns an die empfohlenen 3 m² Sitzfläche je Teilnehmer.
- Geräte, die von mehreren Teilnehmern genutzt werden, werden nach jeder Nutzung gereinigt und desinfiziert.
- Die Anzahl der WC- Kabinen, Urinale und Waschbecken ist – sofern möglich – derart aufzuteilen, dass der Mindestabstand gewährleistet werden kann. Einmalhandtücher werden zur Verfügung gestellt.
Einladungen / Vorabregistrierung
- Einladungen/Teilnahme-Bestätigungen werden nach Möglichkeit elektronisch verschickt.
- Der kontaktlose Zugang zur Veranstaltung wird sichergestellt (kontaktfreie Überprüfung der Eintrittskarten, kontaktfreies Bezahlen (möglichst vorab), Verzicht auf Händeschütteln etc.).
- Alle Teilnehmer werden – soweit möglich – im Vorfeld durch uns mit ihren Kontaktdaten erfasst, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen und eingrenzen zu können.
Erfasst werden: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer (sofern nicht bekannt) sowie Anwesenheitszeit und –dauer (zumindest Anfangszeitpunkt. Für den Endzeitpunkt legt der Veranstalter eine gesonderte Notiz zu den Erfassungsbögen).Eine Information zur Datenspeicherung gemäß Vorgaben der DSGVO wird beigelegt / im Anschreiben mit einem Link verknüpft.
Einlass/Auslass
- Im Rahmen der Ein- und Auslasskontrolle wird sichergestellt, dass die maximal zulässige Personenanzahl auf den jeweiligen Flächen nicht länger als kurzzeitig überschritten wird. Dies wird durch Personal überwacht.
- Ein- und Ausgänge zum Veranstaltungsort werden nach Möglichkeit getrennt und dementsprechend gekennzeichnet. Ggf. werden Bodenmarkierungen, Absperrbänder o.ä. genutzt.
- Gegenläufige Personenströme werden – sofern dies möglich ist – vermieden.
- Im Veranstaltungsbereich wird ausreichend Platz für Warteschlangen eingeplant.
- Personen mit Erkältungssymptomen dürfen den Veranstaltungsort nicht betreten. Bei Auftreten von Erkältungssymptomen werden diese Personen des Veranstaltungsortes verwiesen.
Check-in (Akkreditierung/Einlasskontrolle)
- Die Einlasskontrolle erfolgt kontaktlos (kontaktfreie Überprüfung der Eintrittskarten etc.).
- Bei Nachmeldungen vor Ort im Zuge der Akkreditierung werden auch hier diese Teilnehmer durch den Veranstalter mit Kontaktdaten (Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer) sowie Anwesenheitszeit und -dauer, gegebenenfalls Platz- oder Tischnummer (§ 2 Abs. 2 der VO) erfasst. Eine Information zur Datenspeicherung gemäß Vorgaben der DSGVO liegt aus.
Veranstaltungsablauf / Einweisung Mitarbeiter / Technik
- Um eine Rückverfolgung möglicher Infektionsketten zu ermöglichen wird eine Registrierung aller beteiligten Ehrenamtlichen und Dienstleister bzw. deren Beschäftigten durchgeführt. Alle relevanten Daten (Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer) sowie Anwesenheitszeit und -dauer werden erfasst/ dokumentiert und sind im Nachgang bei begründetem Bedarf (unter Einhaltung des Datenschutzes) ausschließlich den Gesundheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.
- Bei Veranstaltungsablauf und Programmgestaltung wird berücksichtigt, dass Nahbegegnungen nach Möglichkeit vermieden bzw. reduziert werden.